Autor: Günter Zwickl

  • Das kleine Sallerl

    Das kleine Sallerl

    Das ereignisreiche Leben und tragische Ende der Rosalia Pillinger. Eine Heimat- und Kriminalgeschichte aus dem Land ob der Enns des frühen 18. Jahrhunderts

    Dieser Beitrag wurde im Jahrbuch 2025 der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und regionalgeschichtliche Forschung (ÖFR) erstveröffentlicht.

    Es ist sicher nicht alltäglich, dass man unter seinen direkten Vorfahren eine zum Tode verurteilte und hingerichtete Person findet, wie es mir passierte. Meiner 6-fachen Urgroßmutter Rosalia Pillinger war in Oberösterreich genau dieses Unheil widerfahren. Die genealogischen Nachforschungen zu meiner mütterlichen Linie gestalteten sich zurück bis zu meiner 5-fachen Urgroßmutter Viktoria Möslinger, geb. Eder sehr einfach, alle beteiligten Personen und Daten konnten in den röm.-kath. Kirchenmatriken komplikationslos nachvollzogen werden. In den beiden Matrikeneinträgen des Jahres 1776 der Pfarren Feldkirchen an der Donau und dem nahegelegenen St. Martin ist die Trauung von Viktoria Eder aus Feldkirchen mit Johann (Georg) Mösling(er) aus St. Martin festgehalten. Darin wird Viktoria als fil. leg. (eheliches Kind) von Franz Eder und Kath(arina), dessen Ehewirtin, beide seel. (verstorben), ausgewiesen.[1]

    Die bis dahin ereignislose Forschung in Richtung Vergangenheit fand ein jähes Ende, als ich Viktorias Taufeintrag vom 29. September 1751 in der Pfarre Feldkirchen fand, mit doch sehr abweichenden Daten im Vergleich zu den beiden Trauungseinträgen. Der Taufeintrag, in einer Mischung aus Deutsch und Latein, lautete: „Victoria fil: illegitima Francisci Eder eines herumwagirenden Dieners, ex Matre Rosalia Pillingerin carnifiuch menu obtruncata mense Novembris Pat:Victoria des Gottlieb Mäyr Landgerichts Diener zu Oberwalsee“.[2] Erstens war meine 5-fache Urgroßmutter Viktoria also unehelich geboren, zweitens war ihre Mutter offenbar nicht die bei der Trauung angegebene Katharina, sondern vielmehr eine Rosalia Pillinger – die drei Monate nach Geburt ihrer Tochter im November hingerichtet werden sollte. Was für eine überraschende und bestürzende Entdeckung. Mangels weiterer Ausführungen in den Matriken konnte ich weder den Grund für die angeführte Hinrichtung nachvollziehen noch ob diese tatsächlich stattgefunden hatte. Bis hierher schaurig genug.

    Das war auch gleich ein Grund für mich als Hobby-Genealogen und angehenden Historiker, dieses doch außergewöhnliche Thema im Detail aufzuarbeiten. Dazu sei festgehalten, dass dieser vorliegende Essay auf Basis der momentanen Auswertungssituation lediglich ein erster Abriss, ein Teaser sozusagen ist, die detaillierte Lebensgeschichte von Rosalia Pillinger mit besonderem Fokus auf ihre Festnahme, Haft, Verurteilung und Hinrichtung in der Herrschaft Oberwallsee erst später niedergeschrieben werden soll. Nach weiterer Detailbearbeitung und noch zu sichtender und beschaffender komplementärer Unterlagen möchte ich in der Zukunft ein präzises wissenschaftliches Werk und gegebenenfalls auch ein Buch zu diesem Thema anfertigen.

    Die Basis

    Die nun folgende Recherchegeschichte ist ein Beweis dafür, dass man über Personen, die in der Vergangenheit durch Gerichtsprozesse aktenkundig geworden sind, selbst nach mehr als 270 Jahren noch sehr viel erfahren kann. Allerdings erfordert das langes und umfangreiches Suchen nach Dokumenten weit über die Matriken hinaus, und natürlich immer vorausgesetzt, dass diese überhaupt noch erhalten sind.

    In diese Lebensgeschichte von Rosalia brachte das noch erhaltene Landgerichtspro­tokollbuch der Herrschaft Oberwallsee das erste Licht ins Dunkel, in welchem 1751 ein Todesurteil („Lebens Straff“) für Rosalia Pillinger, aus „Pichl unter Gschwendt“ gebürtig, eingetragen war, welches am 12. November 1751 durch eine Enthauptung „durch den Freymann vom Leben zum Todt“ vollsteckt wurde.

    Jetzt kamen natürlich unzählige Fragen auf. Woher kam Rosalia, wo und unter welchen Umständen wuchs sie auf und warum wurde ihr der Prozess gemacht, der ihr letztlich das Leben kosten sollte. Eine weitere Reaktion von Kennern der oberösterreichischen Rechtsgeschichte war, dass es doch sehr ungewöhnlich sei, dass eine Frau wegen Diebstahls und Unzucht[3] gleich hingerichtet wurde, da Frauen bei Gnadengesuchen für solche Delikte eigentlich immer Erfolg hatten und sie dann verschont wurden. Warum nicht in diesem Fall? Fragen über Fragen, deren initiale Beantwortung noch eine ganze Weile dauern sollte.

    Abbildung 1: Das Gerichtsprotokollbuch der Herrschaft Oberwallsee 1717-1768 (rechts, dunkelbraun) und der Gerichtsakt „Processus Criminalis“ der Rosalia Pillinger von 1751 (links, dunkelgelb), vom Autor am 30. 11. 2023 im OÖLA in Linz eingesehen.

    Nach monatelanger vergeblicher Suche und Analyse hatte ich die Hoffnung schon fast aufgegeben, weitere Daten über Rosalia zu finden. Dann erinnerte ich mich an die Erwähnung von zwei vormaligen Strafen im besagten Todesurteil und fragte im Oberösterreichischen Landesarchiv (OÖLA) nach, ob ich denn auch Scans dieser beiden Vorverurteilungen aus dem Oberwallseer Gerichtsprotokollbuch haben könne, da sie möglicherweise weiterführende Informationen enthalten. Die überraschende Antwort war, dass es darin keine solchen gäbe, dass aber ein separater Gerichtakt – „Processus Criminalis“ – der Herrschaft Oberwallsee über Rosalia Pillinger aus 1751 aufliegen würde, der etwa 200 Seiten umfasst.[4] Begeistert fuhr ich umgehend nach Linz und sichtete und kopierte den Akt. Damit war es mir möglich, das umtriebige und letztlich traurige Leben und insbesondere das Ende von Rosalia aus den vielzähligen Verhörprotokollen von 1751, einem 21-seitigen Rechtsgutachten aus Linz aus dem Jahr 1745,[5] sowie Korrespondenz zwischen dem Landgericht und den Rechtspflegern mehrerer Herrschaften und weiteren Akteuren nachvollziehen zu können.

    Die ersten Lebensjahre der Rosalia

    Das kleine Sallerl, Rosalia PILLINGER (vulgo „Khlain Hiesl Sallerl“), wurde als Rosalia PÖLLINGER am 25. September 1721 in der zum Stift Kremsmünster gehörigen Kirche des heiligen St. Martin in Kematen an der Krems getauft. Ihre Eltern waren Mathias (Hiesl) PÖLLINGER, ein „Abdekher“, und seine Ehefrau Maria, die Taufpatin war Salome Griegl,[6] allesamt als „vagirente Diener“ bezeichnet.[7] Mathias war ein „Dieners Sohn von Steyr“ und hatte sich zuvor in Pichl aufs „Abdekher-Haus“ verheiratet, das an der Pfarrgrenze zwischen Kematen und Kremsmünster abseits der dortigen Siedlungen an der Freyung am Pichl lag – und die Antwort zu ihrer im Todesurteil angegebenen Herkunftsangabe „Pichl unter Gschwendt“ war. Das Schloss Gschwendt, der Herrschaftssitz, war im nachbarlichen sehr nahen Neuhofen an der Krems gelegen, diese Grundherrschaft erstreckte sich auch auf Kematen.

    Abbildung 2: Hinweise auf Rosalias Herkunft: […] Rosalia Pillingerin vulgo Khlain Hiesl Sallerl hayse, von vagierenten Dieners leuthen gebirtig, und nun mehro 20. Jahr alt. beÿm Crembser Kürchambt Steÿrerischen Unterthann in der Khemmter Pfarr gebirtig, Ihr Vatter welcher Hiesl (Anm.: Mathias) Pillinger gehaissen, seÿe ein Dieners Sohn von Steyr gewesen, und beim Herrschaft gschwendtnerischen Abdekher an der Freÿung dazumahlen gestorben, Als sÿe noch ganz klain warr, massen sÿe selbigen nit ainmahl, gedenkhe, und ihre Muetter Maria habe sÿe seith .4. Jahren, als Sÿe inquisitin in Unter österreich verraiset, nicht mehr gesehen […]. Quelle: Rechtliches Gutachten aus 1746, „Processus Criminalis“-Unterlagen Rosalia Pillinger der Herrschaft Oberwallsee, OÖLA. Foto: Günter Zwickl

    Abdecker, Mathias Pillingers Beschäftigung, war ein sogenannter unehrlicher Beruf, ein Erbringer von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten.[8] Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung mit sich, sie waren also „nicht ehrenwert“ und ohne – ein damals enorm wichtiges – Ansehen. So hatten die Abdecker einen separaten Tisch im Gasthaus, das gemeine Volk musste sich möglichst von ihnen fernhalten, durfte ihre Hand nicht schütteln und sie auch nicht berühren. Einmal in eine Familie mit unehrlichem Beruf hineingeboren, war man darin meist lebenslang festgehalten, der soziale Aufstieg gelang den Wenigsten.

    Rosalia begann ihr Leben also auf dieser tiefsten sozialen Ebene und kam, wie wir im Weiteren sehen werden, zeitlebens nie darüber hinaus. Sie hatte noch dazu schon als Kind einen schweren Start ins Leben, in einem Schicksalsschlag sondergleichen verstarben ihre Eltern kurz nacheinander im Jahr 1729.[9] Sie stand also mit gerade einmal neun Jahren als Vollwaise da. In Folge kam sie mit ihren zwei leiblichen Geschwistern zu einer als „Stiefmutter“ bezeichneten Pflegemutter, beim Schloss Pernstein[10] lebend, in Pflege. Über ihre weiteren Familienverhältnisse in ihrer Jugend gibt es sehr spärliche und teilweise unterschiedliche Angaben. Bei der Stiefmutter wurden 13 „Geschwister“ erwähnt, wohl die Summe aller Kinder bei dieser Pflegemutter.

    Die erste Verurteilung

    Rosalias kriminelle Laufbahn begann bereits sehr früh, 1736, im Alter von 16 Jahren wurde sie im Zusammenhang mit Diebstählen amtskundig, als Mittäterin einer Bande mit wechselnder Besetzung, darunter ihre Stiefmutter, ihre Geschwister Paul, Kätherl, ihre Taufpatin – die „alte Salome“, und Weitere.[11] Drei ihrer „Gebrüder sind gerichtet“ worden – Leopold zu Puerkhausen, Hans Georg zu Gschwendt und Paul zu Hall. Kriminalität war also von Beginn an ein fixer „Erziehungsbestandteil“ in dieser Familie.

    Bei kleineren Diebeszügen wurden die Opferstöcke einiger Kirchen mit Messern aufgebrochen und die Beute geteilt. Weiters war sie mit ihren Bandenkollegen daran beteiligt, in St. Georgen und Gallspach bei Grieskirchen und Umgebung Schafe, Schweine und Gänse gestohlen zu haben. Dem Schulmeister Polzinger wurden laut seiner Aussage so 14 Gänse entwendet. Mit der Zeit soll die Bande nach und nach etwa 50 Schafe, 100 Gänse und weiteres Geflügel entwendet haben, die Stiefmutter arrangierte dann mit dem Fleischhacker in Gallspach die „Verwertung“ der Tiere.[12]

    Es wurde aber auch gewalttätiger. Demnach soll Rosalia einem „sehr übl qualificierten Raub beÿ gewohnet“ haben, in welchem ihre Bandengenossen drei Personen gefesselt und beraubt hatten. Die Beute dieses Raubes und anderer dieser Art betrug einmal 6 Gulden, einmal 7 ½ Gulden, ein anderes Mal gar 11 Gulden. Weiters war sie daran beteiligt, mit einer nun achtköpfigen Diebesbande abends in eine „beleuchtete Hausstube und Kammer“ eingedrungen zu sein und die Bewohner wegen anfänglichen Widerstands brutal zu misshandeln, zu fesseln, blau zu schlagen und zu würgen, sodass diese derart verletzt wurden, dass dabei Blut geflossen war. Schlösser wurden aufgebrochen, Truhen zerhackt und dabei allein bei diesem Raubzug eine Beute von 40 Gulden und 35 Kreuzer gemacht.[13] Diese Taten fanden in mehreren Herrschaften im Kremstal und im Großraum von Wels, südlich der Donau, statt.

    Die erste Verurteilung von Rosalia erfolgte in der Herrschaft Parz (bei Grieskirchen) im Jahr 1738. Es wurde in einem (nicht mehr existierenden, aber 1745 zitierten) rechtlichen Gutachten, mit 17. Mai 1738 datiert, festgestellt, dass für sie die Todesstrafe nicht ausgeführt werden soll, da „der inquisitin Jugendt dazumassen noch ain: und ander linderungs umbstendte geeussert haben, als da waren, dß sÿe noch niemahlen abgestrafft worden“ war.[14] Ein weiteres (ebenfalls nicht mehr existierendes) Gutachten vom 24. Juli 1738 „anderey dreyen Rechts gelehrten benantlich dem seithero abgeliebten Herrn Doctori Stadler, Herrn Doctori Pröll, und mir zu medte unterschribenen Doctori Rechseÿsen“ beschloss, „unserb vorleuffiges sentement gnedig zu decretieren zu lassen, […] und der inquisitin amir andere extraordinarj offentliche leibesstraff zu dictieren ein gerathen, hat ein hochlöbliches gricht dises letztereguettachten nemblich die mild der schörfe vorziechent“, also Milde, d.h. Gnade vor Recht, walten zu lassen.[15]

    Der Hinrichtung entkommen, wurde Rosalia zu zwei Jahren Gefängnis als „ainer wohl verdienten straff verurtheillet“, wo sie in (Fuß-)Eisen zur öffentlichen Arbeit angehalten und monatlich mit „12. Khärä batsch streich durch dem Landtgrichts dienner gezichtiget”, also einmal im Monat mit zwölf Schlägen mit der Karabatsche[16] ausgepeitscht wurde. Nach verbüßter Strafe sollten ihr bei ihrer Entlassung nochmals ihre Verbrechen nachdrücklich vorgehalten und sie an die Verhängung der Todesstrafe erinnert werden, sollte sie nochmals kriminell werden.

    Die zweite Verurteilung

    Nach der Entlassung aus der Haft in der Herrschaft Parz wird berichtet, dass sie daraufhin nicht unmittelbar auffällig geworden sei. In dieser unauffälligen Periode sei sie erst ein dreiviertel Jahr beim Staubmayr in Diensten gewesen, die nächste Zeit schlug sie sich im Abdeckernetzwerk durch, soll bei den Abdeckern in Schallau, im Kloster Seitenstetten, in Pühret, Steinwendt und in Fuxbichl gewohnt haben. Aber dann, einige Jahre später, wohl auf Grund ihrer Schwangerschaft verzweifelt, beging sie in Gschwendt wieder Diebstähle, „umb willen sÿe mit dem grossen bauch weder aus, noch ein gewust, mithin sich nichts zu sagen getrauet, aus purer noth aus giebet.“[17]

    Am 22. Dezember 1744 wurde sie in Gschwendt aufgegriffen und inhaftiert. Vom Landgericht der Auerspergischen Herrschaft Gschwendt wurde ein schon oben angeführtes rechtliches Gutachten zum Fall der schwangeren Rosalia Pillinger von der Hauptmannschaft ob der Enns in Linz angefordert, das mit 14. Januar 1745 datiert, ausführliche 21 Seiten umfassend, an das Landesgericht übermittelt wurde. Glücklicherweise fand sich dieses Gutachten, den „Überlebenskampf“ der Rosalia von Anfang an beschreibend, im besagten Oberwallseer Gerichtsakt, da laut OÖLA keine Unterlagen der Herrschaften Parz und Gschwendt aus dem besagten Zeitraum mehr existieren – und somit dieses Gutachten die Lücken der Geschehnisse, aus herrschaftlicher Sicht beschrieben, Rosalia betreffend in den beiden Herrschaften zeitlich bis kurz vor der Verurteilung in Gschwendt füllt.[18]

    Dass es sich trotz der erschwerenden Umstände der ersten Verurteilung von 1738 hier nur um Kleiderdiebstähle von zwar beträchtlichem Wert, aber ohne Gewaltanwendung und als Einzeltäterin, d.h. nicht als Teil einer Diebesbande handelte, rettete Rosalia abermals das Leben. Details dazu erfahren wir aus einem Schreiben vom März 1746, mit welchem der Landgerichtsverwalter der Herrschaft Gschwendt bei der Landshaubmanschaft In öe : ob der Ennß“ in Linz ein Abschiebeansuchen einreichte, um Rosalia und „ihr unmündiges Kind“ nach verbüßter Strafe ins „Pfarrkhürch Ambt Steÿr“, der Ansässigkeit ihres verstorbenen Vaters, ausweisen zu dürfen (was auch genehmigt wurde). Darin ist zu entnehmen, dass die 1744 in Haft genommene schwangere Rosalia wegen wiederholten Diebstahls letztlich zu einer einjährigen (Zwangs-)Arbeit verurteilt wurde, weiters „alle 14 tag mit 15 wollempfindlich Cäräbäth stranch gezühtiget”, d.h. alle zwei Wochen 15 Peitschenschläge erdulden musste, und überdies an einem (d.h. jeden) Sonn- oder Feiertag eine Stunde mit einem um ihren Hals befestigten „Zetl“, ihre Straftat(en) darauf notiert, öffentlich ausgestellt wurde.[19]

    Rosalias erstes nachweisbares Kind musste, wie oben angeführt, während ihrer Gefangenschaft im Laufe des ersten Halbjahres 1745 in Gefangenschaft auf die Welt gekommen sein, als Vater war „des Unter Erla Closter gehörig Abdeckhers in der stain wendt seinen Knecht nahmens Fränzl“[20](Franz Pledtinger)[21] angegeben. Details und Verbleib des/der Kleinen konnten bisher nicht ermittelt werden.

    Die nächsten beiden Kinder stammen aus ihrer Beziehung mit dem „alten“ Franz Eder, den sie im November 1749 in Wilhering kennengelernt hatte. 1750 müssen die Zwillinge auf die Welt gebracht worden sein, verfrüht geboren, notgetauft, gleich nach der Geburt verstorben und im Gottesacker in Schwanenstadt begraben. Der Tod der Zwillinge wurde laut Rosalias Aussage im Sterbebuch der Pfarre Schwanenstadt zwar registriert,[22] leider ist dies nicht mehr nachweisbar, da dort bei einem Brand am 8. Oktober 1814, dem unter anderem der Kirchturm samt dem gesamten Pfarrhaus zum Opfer fielen, alle bis dato geführten röm.-kath. Kirchenmatriken vernichtet wurden.[23]

    Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

    Am 12. März 1751 setzte Rosalia mit ihren Begleitern, drei weiteren Frauen und wohl vier Männern, vom Südufer über die Donau in den nördlich gelegenen Landesteil Oberösterreichs im Großraum Aschach an der Donau über. Die Frauen verbrachten die erste Nacht bei einem Bauern.

    Das Malheur, zu ihrer dritten Verurteilung und nachfolgenden Hinrichtung führend, begann geringfügig genug. Rosalia und ihre drei Begleiterinnen, Jacobe (Eder, aus Schlüßlberg bei Grieskirchen), Mariandl (Maria Anna Rother/Reiter, aus Wegscheid) und Eva (Mayr, Schmiedstochter aus „Böhmen“), lagerten am 27. März 1751 auf einem Feld vor dem Wirtshaus – wohl in Gerling – in der Herrschaft Oberwallsee. Der Knecht Josef Köppelsdorfer wurde an diesem Tag um 9 Uhr früh auf die vier „Weibspersonen“ aufmerksam und überraschte sie, indem er sie zuerst nach Namen und Herkunft und was sie denn hier tun befragte und danach ihre „Bünkhle[24] inspizierte. Es befanden sich darin eine Anzahl verdächtiger Kleidungsstücke wie ungetragene schwarze Seidenhosen und neue Leinenware, die nicht zu den Frauen passten und offensichtlich gestohlen waren. Der Knecht „arrestierte“ die vier Frauen, darunter „Rosalia die kleinste von Hof Steÿr“, und verbrachte sie zuerst auf den Hof, wo er arbeitete, bevor sie der Herrschaft übergeben wurden. Dabei sagte der Wirt Cajetan Schober aus Gerling aus, dass zwei Kerle sich mit den Frauen trafen und intensiv mit der Mariandl plauderten. Die zwei gehörten einer vierköpfigen Männergruppe an, die sich unter Führung des sogenannten „Drukhers“ in Gerling trafen und unter anderem verdächtigt wurden, das Haus des Ratsherrn von Windorf bei St. Martin ausgeraubt zu haben.[25]

    Rosalia wurde (wie auch die anderen Frauen) in Oberwallsee inhaftiert und am 30. März 1751 erstmalig vom Oberwallseer Landgerichtspfleger Franz Johann Petermandl verhört. Auf seine Frage, ob sie schon einmal straffällig geworden sei, antwortete sie mit nein, auf die Frage, warum sie denke, dass sie inhaftiert wurde, meinte sie wohl lediglich wegen Bettlerei.

    Im Laufe der weiteren Verhöre kamen dann jedoch nach und nach Rosalias frühere unrühmliche Taten ans Licht. Ein intensiver Schriftverkehr zwischen den Rechtspflegern der Herrschaften Oberwallsee, Kammer, Lambach, Gschwend und weiteren, zusammen mit Rosalias eigenen Geständnissen, deckte ihre Mitbeteiligung an unzähligen Diebstählen auf. Die beiden früheren Verurteilungen in den Herrschaften Parz und Gschwend wurden bald ebenso bekannt. Noch dazu wurde ihre erneute Schwangerschaft offensichtlich, als Vater wurde dann der kleine „Fränzl“ Franz Eder festgestellt, der junge Sohn des Vaters ihrer vormaligen Zwillinge, und dies auch so bei der Taufe vermerkt. Ein neues Rechtsgutachten scheint es 1751 nicht mehr gegeben zu haben, um die letztgültige Rechtssituation der Rosalia Pillinger darzustellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das vormalige aus Gschwendt übermittelte Linzer Rechtsgut­achten von 1745 als Basis bereits ausreichend war, da hier auf Grund der Sachlage ohnehin die Bestimmungen der gültigen Landgerichtsordnung für Diebstahl griffen, die besagten, dass wenn jemand schon zwei Mal zuvor wegen Diebstahls verurteilt wurde, also sich nicht gebessert hatte, die Todesstrafe anzusetzen ist, „der Mann mit dem Strang, und das Weib mit dem Schwerd“.[26]Die Todesstrafe für Rosalia war deswegen für das Landgericht wohl eine sich automatisch ergebende und unumgängliche Rechtssituation.

    Rosalias Haft in Oberwallsee war eine lange Tortur und dauerte von Ende März bis Mitte November 1751, wegen ihrer Schwangerschaft wurde wohl ein früherer Hinrichtungs­termin verworfen. Als jedoch am 29. September 1751 ihre Tochter Viktoria geboren und sogleich am selben Tag getauft wurde,[27] war nun der letzte Aufschiebungsgrund für eine Hinrichtung beseitigt und das grausame Schicksal nahm seinen Lauf. Ab dem 25. Oktober 1751 konferierten der kk Landrichter Kirchstetter mit dem Landgerichts­pfleger Petermandl, welcher Hinrichtungstermin denn der günstigste wäre, der 12., der 17. oder der 18. November standen zur Auswahl. Letztendlich einigte man sich auf den 12. November 1751.[28]

    Zwei eindrucksvolle Dokumente, die mit dem Hinrichtungstag, dem 12. November 1751 datiert sind, geben zusammengefasst die ultimative Sachlage wieder:

    Das erste, zweiseitige Dokument ist das publizierte „Urtheil“,[29] mit welchem der kk Landrichter Franz Anton von Kirchstetter im Namen der Kaiserin Maria Theresia das harte Strafmaß, ein Todesurteil, mit kurzer Begründung darlegte und das außer von ihm noch von vier weiteren Personen und Amtsträgern mit Unterschrift und Siegel unterfertigt wurde. Abgesehen von der Einleitung wurde dieses mit weitgehend identischem Text so auch ins Landesgerichtsprotokoll der Herrschaft Oberwallsee eingepflegt (siehe untenstehend)[30].

    Abbildung 3: Deckblatt des Gerichtsakts „Processus Criminalis“ der Rosalia Pillinger vom 12. November 1751. Quelle: Gerichtsprotokollbuch der Herrschaft Oberwallsee 1717-1768, OÖLA. Foto: Günter Zwickl

    Abbildung 4: Urteilsbestätigung auf der letzten Seite des Urteils vom 12. November 1751. Quelle: Gerichtsprotokollbuch der Herrschaft Oberwallsee 1717-1768, OÖLA. Foto: Günter Zwickl

    Im zweiten, 5-seitigen Dokument mit dem Titel „Ergühet“ (Ergeht), ebenfalls vom kk Landrichter Kirchstetter, mit Unterschrift und Siegel unterfertigt, wurde der gesamte Urteilssachverhalt nochmals detaillierter zusammengefasst.[31] Die beiden vormaligen Todesurteile mit Begnadigungen der Herrschaften Parz und Gschwendt waren angeführt, wie auch mehrere nachfolgende Straftaten. So heißt es darin, dass sie (Anmerkung: Rosalia) wegen Diebstahls und Räuberei in der Herrschaft Parz „dann auch wirklichen zum Todt schon dazumahlen condemniert worden : jedoch in Ansehung Ihrer Jugendt auch anderen vorgekommenen Linderungs umständen anoch absolviret“ und letztlich mit zwei Jahren Zwangsarbeit in Eisen davongekommen war. Dieser Bestrafung hat sie jedoch zu keiner Besserung gereichen lassen, sondern sie wurde wiederum straffällig und wegen eines Kleiderdiebstahls in der Herrschaft Gschwendt verurteilt. „Und ob sie allda zwar zum anderten Mahl das Leben verwircket ist sie jedoch widrumb mit der Todts Straff verschont, und zur offentl: Arbeit condemniert wordten“. Diese beiden Bestrafungen haben auch weiterhin keine Besserung bewirkt, sondern sie hat sich nach ihrer Entlassung „erst zu rechten Erzdiebin und Räubern gesellt, mit selben in Ungarn, Böhmien, Steÿermarckh herumgezogen, und verschiedene sehr Ibel qualificirten Diebstähl und Räubereÿen ausüben geholffen, wegen welchen sie allein, wann sie auch schon vorhin nicht abgestraffet worden wäre das Leben verwürcket hätte.“ Die Todesstrafe war demnach unvermeidbar.Als Abschlusssatz wird noch lapidar vermerkt, sie „bereuet dise ihre Missethaten aus Grundt dß Herzens, befihlt sich sodann Gott und ihr Weltl: Obrigkeit zu einem gnädigen Urtheil ~“

    Abbildung 5: Auszug: das Todesurteil und die Exekutionsbestätigung der Rosalia Pillinger, datiert mit 12. November 1751, Quelle: Gerichtsprotokollbuch der Herrschaft Oberwallsee 1717-1768, OÖLA. Foto: Günter Zwickl

    Lebens Straff

    In Puncto furtis, et reiterataeo fornicationis
    (bezüglich Diebstähle, und wiederholter Unzucht)

    Nachdem Rosälliä Pillingerin ein ledige Dieners=
    Tochter von Pichl unter Gschwendt gebührtig, sich in La=
    ster der Diebstalls so sehr Vertieffet, und ÿber zweÿmahl=
    lig Vorgegangener Ernsthaffter Bestrafungen sich nit ge_
    bessert, sondern von neuen wiederum sich zu Erz dieben
    gesellet, und beschiedner theills Jbel qualificierte dieb_
    ställ ausgeiebet mithin auch eine rech incorrigible
    Diebin angesehen worden, der werth der gestollenen
    Sachen auf das quantum deren ad poenam Mortis er=
    forderlichen 25 F (Gulden) würdthlichen überstigen hat
    auch ist sye nach des Herrn Rechts Bestelten abgeforderten, und
    von Ihro hochgräfl. Gnaden Hherrn Otto Gundacker Gra=
    fen und Herrn V. Starhemberg pp auch Landtgerichts Herrn
    confirmierten Rechtlichen consulti., zur wohlverdienten
    Straff, anderen aber ihres gleich, boshaften Diebinnen zum
    Erspiegelnden Exempl zur gewöhnlich Richt:Statt ge=
    führet, und durch den Freÿmann mit dem Schwerdt vom
    Leben zum Todt hingerichtet, der Körper aber unter
    dem Galgen begraben worden.  Pubuliciert und Exci.
                                                den 12ten 9bris 1751

    Rosalia Pillinger wurde am 12. November 1751, gerade einmal 30 Jahre alt, um 9 Uhr morgens von Oberwallsee zum Galgenhügel nach Pesenbach verbracht, dort vom Freymann mit dem Schwert exekutiert und ihr Körper unter dem Galgen begraben. Den Ablauf solcher Exekutionen kann man anhand der Erzählung der letzten Hinrichtung der Herrschaft Oberwallsee in Pesenbach am 19. März 1811 nachvollziehen. Der Bauer Josef P. aus Goldwörth, der angeblich seine Frau erschlagen hatte (was er übrigens bis zuletzt abstritt), wurde nach seiner Inhaftierung in der Burg Oberwallssee mit einem pferdebespannten Leiterwagen von dort zur Richtstätte zum Pesenbacher Galgenberg gefahren und gehängt. Diese Hinrichtung wird, wie damals üblich, öffentlich vor einer beträchtlichen Menschenmenge stattgefunden haben, wie auch die Hinrichtung von Rosalia ein halbes Jahrhundert zuvor. Die Geschichte dieser letzten Hinrichtung des Josef P. wurde als derart schaurig empfunden, dass sie sogar Aufnahme in ein Volkssagenbuch dieser Gegend fand,[32] die tragische Geschichte der Rosalia fand in der Folklore hingegen keine Erwähnung.    

    Die Lage des Galgenbergs, der Richtstätte in Pesenbach, lässt sich sehr leicht aus dem Franziszeischen Katasterermitteln und liegt an der heutigen B131 – der Aschacher Straße, gegenüber der beiden Einfahrtsstraßen nach Rosenleiten. Die Straßen und Wege an der vormaligen Richtstätte haben bei Betrachtung aus der Vogelperspektive heute noch das exakt gleiche Layout wie vor 275 Jahren, an den schaurigen Ort selbst erinnert aber gar nichts mehr. Mittlerweile ist der Galgenhügel teilweise mit einer Getreidesiloanlage überbaut. Selbst die dortige Autobushaltestelle, die noch vor einigen Jahren „Galgenhügel“ hieß, wurde mittlerweile auf „Am Rauschberg“ umbenannt. Ob die nach der Hinrichtung verscharrten Leichen der Exekutierten irgendwann einmal umgebettet wurden oder noch immer dort liegen, ist unbekannt. Laut Auskunft des zuständigen Bauamts in Feldkirchen gab es keine Denkmalschutzauflagen beim Bau der Getreidesilos, es wurden keine Knochenfunde gemeldet. Der Ort ist von der Archäologie und auch der Bevölkerung zwischenzeitlich einfach vergessen worden.

    Zurück zur Vergangenheit. Auch über Rosalias weibliche kriminelle Partner von 1751 sind Urteile in Oberwallsee aktenkundig, allerdings kamen alle mit relativ moderaten Strafen davon. Rosalias langjährige Freundin Jacobe Eder, die Weberstochter Annemarie, Maria Anna Rother (Reiter) und Eva Mayr aus Böhmen wurden wegen Diebstahls und/oder Unzucht in den Jahren 1751 und 1752 zu einer Haft in Eisen verurteilt.[33] Zum Schicksal der weiteren Mittäter, wie etwa des Drukhers namens Miedl und seiner Frau Theresia oder des Dragoners Franz, fand sich in Oberwallsee kein weiterer Nachweis zu eventuellen Inhaftierungen und Verurteilungen.

    Epilog

    Meine 5-fache Urgroßmutter Viktoria, Rosalias am 29. September 1751 in der Haft in Oberwallsee geborene Tochter, war nach der Hinrichtung ihrer Mutter nun ganz ohne Eltern. Über den Verbleib ihres Vaters, den jungen Franz Eder, konnte ich bisher nichts finden und es wäre ohnehin zweifelhaft gewesen, ob man ihm als „vagierenden“ Zeitgenossen das Kind überhaupt anvertraut hätte.[34] So veranlasste die Herrschaft Oberwallsee das Naheliegende und versuchte die Kleine in ihre Ansässigkeitsherrschaft abzuschieben. Die Genehmigung zur Abschiebung wurde im Jänner 1752 zwar erteilt, aber aus welchen Gründen auch immer dann nicht ausgeführt. Viktoria verblieb letztlich die nächsten zwei Jahrzehnte bis zu ihrer Trauung in der Obhut und Pflege des Oberwallseer Gerichtsdieners Gottlieb Mäyr und seiner Frau Victoria, ihrer Taufpatin. Im Alter von 23 Jahren ging sie, noch bei den Mayr wohnend, mit dem ledigen Knecht Sebastian Hofbauer aus Parz eine Beziehung ein, 1774 wurde der uneheliche Sohn Anton geboren, der aber einen Monat nach der Geburt verstarb. Zwei Jahre später ehelichte sie dann, wie anfangs erwähnt, den später wohlhabend gewordenen Salzzillenbesitzer Johann Georg Möslinger, meinen 5-fachen Urgroßvater, und bekam mit ihm sieben Kinder, bevor sie 1794, noch sehr jung, mit 43 Jahren in Linz verstarb.

    © Günter Zwickl. Die hier veröffentlichten Inhalte unterliegen dem österreichischen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jegliche Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Autorin bzw. des Autors. Inhalte und Rechte Dritter sind als solche gekennzeichnet.


    1 Trauungsbuch der Pfarre St. Martin im Mühlkreis, 201/03, keine Fol.-Angabe, 4. 11. 1776; Trauungsbuch der Pfarre Feldkirchen an der Donau, 201/03, Fol 372.

    2 Taufbuch der Pfarre Feldkirchen an der Donau, 101/03a, Fol. 115.

    [3] Unzucht in der Frühen Neuzeit bedeutete vorehelichen Geschlechtsverkehr und unehelich empfangene Kinder, siehe Eva Marie Lehner, Geschlecht, Sexualität und Gewalt in der Frühen Neuzeit (1500–1800). Das (Nicht-)Dokumentieren von Gewalt in frühneuzeitlichen Quellen, in Eva Labouvie (Hg.), Geschlecht, Gewalt und Gesellschaft (Bielefeld 2023), 105f.

    [4] Gerichtsakt „Processus Criminalis“ der Rosalia Pillinger, Herrschaft Oberwallsee, II., 2/d, Diebstahl, Furti, 6. Teil 1740-1752, Schachtel 11, Oberösterreichisches Landesarchiv Linz (bestehend aus ca. 200 Seiten Inhalt).

    [5] Rechtliches Gutachten vom 14. 1.1745, ausgefertigt von den Linzer Doktoren Gottlieb Ambrosy Rechseysen, Franz Aentani Kerichstetter und Wolf Friderich Seyeinger aus Linz, 1 (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [6] Taufbuch der Pfarre Kematen an der Krems,101/07, Fol. 105.

    [7] vagierend bedeutet beschäftigungslos umherziehen; sich unstet, unruhig bewegen, Duden, URL: https://www.duden.de/rechtschreibung/vagieren (abgerufen: 8. 7. 2024).

    [8] N.N., Abdecker (Berufsbezeichnung), Wien Geschichte Wiki, URL: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Abdecker (abgerufen: 3. 4. 2024)

    [9] Tod des Mathias am 30. 5. 1729: Sterbebücher der Pfarre Kematen an der Krems, 301/01g, Fol. 117 & 301/01h, keine Fol.-Angabe; Tod der Maria am 5. 12. 1729: Sterbebücher der Pfarre Kematen an der Krems, 301/01g, Fol. 119 & 301/01h, keine Fol.-Angabe;

    [10] seit 1630 zum Kloster Kremsmünster gehörig

    [11] Rechtliches Gutachten vom 14. 1.1745, 1f.

    [12] Rechtliches Gutachten vom 14. 1.1745, 3f.

    [13] Rechtliches Gutachten vom 14. 1.1745, 3-5.

    [14] Neue Land-Gerichts Ordnung 1736, 25. Articul., Von dem Diebstall, Beschwerende und Mildernde Umständ. (Linz 1736), 105f.

    [15] Die Verurteilung in der Herrschaft Parz und die Vorgeschichte dazu, siehe Rechtliches Gutachten vom 14. 1. 1745, 4-6.

    [16] Eine Karbatsche ist eine aus ledernen Riemen oder Hanfseilen geflochtene Peitsche mit einem kurzen Holzstiel, siehe auch Karabatsche, DWDS, URL: https://www.dwds.de/wb/Karbatsche (abgerufen: 8. 7. 2024)

    [17] Rechtlichen Gutachten vom 14. 1.1745, 10.

    [18] Bestätigungen des OÖLA über das Nichtvorhandensein der Herrschaftsunterlagen von Parz und Gschwend für den besagten Zeitraum, Korrespondenz des OÖLA an den Autor vom 5. 3. und 8. 7. 2024.

    [19] Schreiben vom 18. 3. 1746 des Johann Sigmund von Paumgartter, Rechtspfleger und Landesgerichtsverwalter der Herrschaft Gschwendt an den Reichsgrafen der Landeshauptmannschaft ÖE ob der Enns, zwecks Abschub (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [20] Rechtliches Gutachten vom 14. 1.1745, 2.

    [21] Interrogationsprotkoll vom 21. 5. 1751 des Landgerichts Oberwallsee, Frage/Antwort 7 (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [22] Interrogationsprotkoll vom 21. 4. 1751 des Landgerichts Oberwallsee, Fragen/Antworten 14-18 (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [23] Anton Ziegler, Josef Krackowizer, Zur Chronik des Schwanenstädter Feuerlöschwesens, in: Schwanenstadt einst und jetzt, (Schwanenstadt 1927), 96. URL: https://digi.landesbibliothek.at/viewer/toc/AC05302096/7/-/ (abgerufen: 8. 6. 2024).

    [24] Bünkhle, ein Binkl oder Binkel, bayrisch-österreichisch umgangssprachlich für ein Bündel.

    [25] Anzaigung d.h. Anzeige vom 29. 3. 1751 des Knechts Joseph Köppeldorfer, aufgenommen vom Gerichtsdiener Gottlieb Maÿr und verifiziert vom Gerichtspfleger Franz J. Petermändl (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [26] Neue Land-Gerichts Ordnung 1736, 25. Articul., Von dem Diebstall, End=Urtheil. (Linz 1736), 105.

    [27] Als Taufpatin fungierte übrigens Viktoria Mayr, die Ehefrau des Oberwallseer Landesgerichtsdieners Gottlieb Mayr.

    [28] Schreiben vom 25. 10. 1751 des Landrichters Franz Anton von Kirchstetter an den Franz J. Petermandl, Rechtspfleger von Oberwallsee (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [29] Urtheil d.h. die Urteilsurkunde vom 12. 11. 1751 betreffend Rosalia Pillinger (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [30] Landtgerichts Prothocoll, Bei der hochgräflichen Excellenz Starhembergischen Herrschaft Ober Wallßee, von ersten Marty. Anno 1717 bis 17(68), Hs. Nr. 50, Oberösterreichisches Landesarchiv Linz, 93 revers.

    [31] Ergühet d.h. das Urteilsbegründungsdokument vom 12. 11. 1751 betreffend Rosalia Pillinger (im Gerichtsakt „Processus Criminalis“).

    [32] Elisabeth Schiffkorn, Kapitel 3, Goldwörth: Die letzte Hinrichtung am Galgenhügel bei Pesenbach, in: Sagenstraßen in Urfahr und Umgebung. 27 Gemeinden und ihre Geschichten. Das oberösterreichische Sagenbuch Band 3, (Linz 2015).

    [33] Landtgerichts Prothocoll, Herrschaft Oberwallsee, Leibs Straffen, 93-95 reverse

    [34] es war bisher kein Nachweis über Franz Eder (jun.) in der Zeit 1751 bis 1775 zu finden. In Viktorias Trauungseintrag von 1776 in St. Martin wurde er als bereits verstorben angemerkt.